Jahrzehntelang waren Frauen nur vereinzelt in deutschen Parlamenten vertreten. Die Folge: Politik wurde von Männern für Männer gemacht. Mit dem Einzug der GRÜNEN in den Bundestag und die vielen Landesparlamente wurden feministische Stimmen immer lauter und verschoben den Diskurs.
Seit fast 75 Jahren ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Grundgesetz niedergeschrieben. Wir fordern mehr als das: Gleiche Macht für alle!
Daher hat unsere Partei 1986 mit dem Frauenstatut beschlossen, dass alle Gremien mindestens paritätisch besetzt werden müssen. Das Frauenstatut gilt als bindendes Recht unserer Bundessatzung und garantiert einen Grundpfeiler der Geschlechtergerechtigkeit in unseren Gremien.
Noch vor dem Frauenstatut hat die GRÜNE Bundestagsfraktion mit der Wahl eines rein weiblichen Fraktionsvorstandes 1984 für einen öffentlichen Aufschrei gesorgt. Abschätzige Kommentare und das Absprechen von Kompetenz über das “Feminat” legten den weit verbreiteten Sexismus in Politik und Gesellschaft offen.
In den 1980er Jahren standen wir mit unserer feministischen Politik ziemlich allein dar. Waltraud Schoppes berühmte Bundestagsrede, in der sie unter anderem forderte “den alltäglichen Sexismus (…) im Parlament” einzustellen, wurde mit Gelächter und Abschätzung quittiert.
Seitdem ist politisch viel passiert: Seit 1997 wird Vergewaltigung in der Ehe als solche bestraft und erst letztes Jahr hat die Ampel das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gestrichen. Der Weg hinzu echter Geschlechtergerechtigkeit ist allerdings noch ein langer.
Aber wir sind auf dem Weg. Zuletzt schlugen die GRÜNEN Landtagsfraktionen in Thüringen und Brandenburg Pläne für Paritätsgesetze vor, die geschlechtergerecht besetzte Landtage per Wahlverfahren zur Normalität machen würden. Leider konnte noch kein Paritätsgesetz in die Praxis umgesetzt werden. Aber wir bleiben dran. Denn für uns gilt: Mindestens 50% der Macht den Frauen!