AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall

Die Urteilsbegründung zur Beobachtung der AfD ist bemerkenswert!

Eine Demokratie muss sich vieles gefallen lassen, aber nicht, wenn politische Kräfte die unserer Demokratie innewohnende Menschenwürde umdefinieren wollen.

So heißt es in der Entscheidung:

„Nach Überzeugung des Senats liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist.“ (Quelle: OVG Münster, Aktenzeichen: 5 A 1216/22)

Dann gilt: Eine wehrhafte Demokratie muss das „wehrhaft“ ernst meinen.